Abmahnung Angelika Kohlmeier, Illustration

Gedanken für Abmahner und Abgemahnte im Urheberrechtsstreit

Angelika Kohlmeier, Berliner Fotografin, lässt unseren Redakteur mit einem Streitwert von deutlich über 13.000 Euro abmahnen. Vollkommen zu Unrecht, wie sich zeigt. In diesem Beitag möchten wir nicht nur über Sinn und Unsinn von Abmahnungen in Sachen Urheberrechtsverletzungen diskutieren, sondern vielmehr äusserst praxisnahe Fälle und Lösungsmöglichkeiten diskutieren. Was diese Beitrag im einem Pilgerblog verloren hat? Nun, leider ist es so, dass auch Blogs über Fernwanderwege und der Redakteure nicht von Abmahnungen ausgeschlossen sind und insofern möchten wir hier auch anderen Blogbetreibern wertvolle Anregungen bieten. Fair. Von beiden Seiten betrachtet.

Die Abmahnwelle Angelika Kohlmeier ist nur ein exemplarischer Fall, der Blogger bedrohen könnte. Es geht um das Augenmaß

Abmahnung Angelika Kohlmeier, Illustration

Abmahnung Angelika Kohlmeier gegen Blogs und Autoren. Illustration

Disclaimer: Wir sind keine Anwälte. Unser Kommentar stellt keinerlei Rechtsberatung dar.

In unserem Interview mit Rechtsanwalt Robert Tille erörtern wir u.a. die Abmahnung der Angelika Kohlmeier und vernunftbetonte Lösungsansätze ->

Einfach giftig: Die Abmahnwelle der Angelika Kohlmeier.

Tipps für Abmahner oder solche, die sich als Urheber betrogen fühlen

 

Grundsätzlich kann man es verstehen, wenn diejenigen, die in ihren Urheberrechten verletzt werden, in irgendeiner Form reagieren. Denn Künstler leben von ihren Werken und nicht davon, dass diese geklaut werden. Gerade dies ist aber in KEINEM der uns bekannten Fälle geschehen. Insofern kann es für die Abmahnserie der Angelika Kohlmeier jedenfalls unserer Meinung nach schon einmal NULL Verständnis geben. Dass eine Künsterlin auf Namensnennung besteht, ist nachvollziehbar (in unserem Fall ja geschehen) – dies kann man aber anders lösen.

Dennoch möchten wir an dieser Stelle auch einmal die Rechte und Belange von Urhebern erörtern. Dies ganz konkret an Hand von äusserst praxisnahen Beispielen:

Beispiel: Von Fotografen erstelltes Foto wird unerlaubt kommerziell verwendet

(was im Fall der Angelika Kohlmeier NICHT zutreffend war)

Nachvollziehbar eine ärgerliche Situation, aber eben auch eine, die extrem häuffig vorkommt. Der Urheber sollten sich bewusst machen, dass ca. 92% aller Urheberrechtsverstöße (Bilderklau und Verwertung) auf Webseiten stattfinden, die man ohnehin nicht juristisch verfolgen kann. (Ukraine, Russland, Weissrussland, Panama, China, Alibaba etc).

Hier sollte der Künstler schon zu seinem eigenen Vorteil seine Emotionen zügeln und könnte überlegen, die Situation zu seinen Gunsten zu verwandeln. z.B. könnte er die Verwendung zu eigenen Werbezwecken verwenden. Was man nicht ändern kann, kann wenigstens hilfreich sein, wenn man es geschickt verwertet.

Und was, wenn ein deutsches Unternehmen ein Werk ungefragt kommerziell einsetzt?

Na dann ist der Fall doch klar: Wer hochgradig (!) gewerblich geklaute Werke einsetzt, tut dies womöglich ganz bewusst (Künstler wird dies eh nicht merken. Und falls ja, kann er sich einen Rechtsstreit mit uns eh nicht leisten. Und falls doch, ist das in der Mischkalkulation für uns günstiger, als…)

Im Falle einer solchen kommerziellen Verwendung sind Anwälte mit Abmahnungen womöglich dennoch nur das Mittel zweiter Wahl. Und das Mittel erster Wahl? Das wäre nach unserer Erfahrung nach eine angemessene Vergütung für den Urheber für die freche oder zu mindest kommerzielle unerlaubte Verwendung. Also z.B. eine Nachlizensierung und am Ende eine faire Einigung mit wenig Geld und viel emotionales und rationales Verständnis für beide Parteien.

Auch hierzu ein konkretes Beispiel:
a) Abmahnungen bringen gerne mal Summen von mehreren Tausend Euro ins Spiel; man darf unterstellen, dass auch hier der Künstler nur Peanuts bekommt. Geld gewinnt der Anwalt.
b) Nachlizensierungen mit einem gütlichen Vorschlag, z.B. wenige Hundert Euro. (zuvor datenforensische Beweissicherung). Bei Einigung ist das Win Win für beide Seiten. Ärger = klein. Beiderseitiger Nutzen = hoch. Das Risiko für Gegenschläge und Reputationsverlust ist für den Künstler bleibt gering, weil er mit der Gegnseite redet und sich fair einigt. Der Ärger ist auch für den Verletzer überschaubar. Er kann mit angemessenen Forderungen auch ein emotionales Verständnis für den Urheber entwickeln. Es können Win Win Situationen mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen (Weiterverwendung des Werks, Bennenung, Verlinkung, Neukauf weiterer Werke).

Beispiel: Von Fotografen erstelltes Foto wird unerlaubt in einem deutschen Reiseblog verwendet

(was im Fall der Angelika Kohlmeier NICHT zutreffend war)

Vorsicht vor Gier frisst Hirn. Ja, man kann Urheberrechtsverletzer in D, AT, CH, IT etc. relativ gut verfogen – auch USA, obwohl: Überall gibt es auch viele Fallstricke. Und: Man sollte sich genau überlegen, ob und wie man auf eine Urheberrechtsverletzung reagiert. Hierzu ein paar sehr gute Tipps mit sehr großer Datenforensischer und praxisnahen Erfahrung:

Urheberrechtsverletzung kommerziell?

(was im Fall der Angelika Kohlmeier NICHT zutreffend war)

Hat die Urheberrechtsverletzung eine kommerzielle Komponente? (Firmen-Webseite, oder Webseite, die Einnahmen mit Werbung erzielt)?
-> Dann kann man den Verletzer relativ einfach verfolgen (lassen). Doch umso größer ist womöglich auch die Versuchung, hier einfach einmal mit ein paar Mausklicks alles abzugeben und womöglich auch als Verfolger hinterher sein blaues Wunder zu erleben. Tipp: Wenn Webseiten kommerzielle Ziele verfolgen und das Werk unerlaubt hierzu einsetzen, ist ein Schuss vor den Bug womöglich legitim – allein schon um ernst genommen zu werden. Aber auch hier sollte man stets auf Signale hören und vorallem auch niemals finanzielles Aspekten verfallen. Denn die gehen in der Realität selten so auf, wie Bildersuchdienste sie versprechen. Dafür könnte der Schaden, den man sich selbst zufügt, durchaus beträchtlich sein. Wer allerdings besonders frech geklaute Werke einsetzt und sich in Folge uneinsichtig zeigt, der liefert Abmahnern ein Argument für die konsequente Verfolgung der Ansprüche. Der Verfolger ist nicht nur im Recht, sondern hat auch die Moral auf seiner Seite.

Urheberrechtsverletzung nicht kommerziell?

Dann kann man dem Urheber aus jahrelanger fundierter Erfahrung heraus wohl nur den wirklich gut gemeinten Rat geben, eine solche Sache womöglich nicht juristisch zu Verfolgen. Dokumentieren Sie die Verletzung oder lassen Sie sie datenforenschisch dokumentieren. Wenden Sie sich persönlich an den Verletzter. Machen Sie Ihr Anliegen klar und machen Sie sich klar, was überhaupt sie selbst wollen: Soll ihr Werk von der Webseite verschwinden, oder gerne zu Ihren Gunsten (Namensnennung, Link) weitergezeigt werden? Ein gutes Telefonat ist NACH Dokumention sicher ein guter Rat.

Urheberrechtsverletzung durch Verein/ gemeinnützigen Verein oder durch Israelblog, einem Pilgerblog oder einem Outdoorblog/ Natur- und Wanderblog mit großer Reichweite?

Dann lassen Sie als Abmahner unbedingt die Finger von einer hirnlosen Abmahnung. Der Schuss könnte und wird mit einiger Wahrscheinlichkeit nach hinten losgehen und am Ende Ihnen selbst einen nicht unerheblichen Schaden zufügen. Sowohl Bildersuchdienste als auch rennomierte Abmahnkanzleien haben womöglich durchaus klare Ethikvorstellungen und – das können Sie als Abmahnwilliger oft auch in Kleingedruckten oder auf Nachfrage eroieren – raten von Angriffe gegen gemeinnützige Vereine und andere schützenswerte Engagements in der Regel glasklar ab. Gehen Sie also felsenfest davon aus: Kein rennomierter Bildersuchdienst möchte sich womöglich leichtfertig Vorwürfen von Antisemitismus, Verfolgung gemeinnütziger Vereine, Verfolgung von Schwulen- und Lesenrechten etc. ausgesetzen, nur weil der Klient/In hier mit Mausklick ein soches Szenario allen Warnungen zum Trotz ein solches Szenario auslösen möchte. Der Rückhalt wird hier auch für den Abmahner womöglich sehr schnell hauchdünn und am Ende er könnte er/sie durchaus auch ganz allein auf weiter Flur stehen. Unser Tipp: Don’t do it. Finger weg!

Tipp: Sichern Sie Urheberrechtsverletzungen mit Screenprints und greiffen Sie (oder ihr Beauftragter) zum Hörer, oder schreiben Sie sachlich, freundschaftlich. Erst wenn der Urheberrechtsverletzer überhaupt kein Verständnis für eine wohlwollende Lösung zeigt, dann fahren Sie ggf. weitere Geschütze auf. Doch verlieren Sie auch hier nie aus den Augen, um was es wirklich geht: Um ein versehen . Und am Ende um Win Win: Etwas Geld für Sie, und/oder einen Link und/oder gute Berichterstattung für Sie. IHR Ziel sollte nicht das Einkomen des Anwalts sein. Und für den Fall, dass Sie einen provisionsgetrieben Prozess ausgelöst haben, der sie selbst (nur vermeintlich) nichts kostet: Scheuen Sie sie sich nicht davor, diesen Prozess zum richtigen Zeitpunkt auch abzubrechen. Denn sonst ist Ihnen womöglich am Ende nicht mehr zu helfen!

(was alles im Fall der Angelika Kohlmeier NICHT zutreffend war, denn: Die Abmahnung war schlichtweg falsch!)

18 VILLAVICIOSA - GIJON (Camino de la Costa)

Illustration zur fragwürdigen Abmahnwelle der Angelika Kohlmeier.

Tipps für Abgemahnte oder solche die keinen oder einen Fehler gemacht haben

Die Erfahrung zeigt: Wegducken bringt nichts – ausser Schaden! Bildersuchdienste und Anwälte hören selten auf. Mit Weckducken macht man alles womöglich nur viel schlimmer.

Es gibt aber durchaus eine ganze Menge, die man tun kann!

  1. Sichern Sie Ihre Webseite unter(unbedingt unter datenforensischen Gesichtspunkten) zur späteren Beweisführung (dies kann ein normaler Blogger i.d.R. nicht bewältigen).
  2. Löschen des Werkes schützt vor Verfolgung nicht. Vielmehr sollte vor dem Löschen versucht werden, die Einbindung exakt zu dokumentieren (Quellcode etc.)
  3. Falle: Falsch gelöschtes Werk provoziert Vertragsstrafe
    Oftmals löschen Webseitenbetreiber einfach nur den Beitrag. Das Werk selbst verbleibt jedoch weiterhin öffentlich auffindbar (z.B. WordPress Mediathek) und kann sodann eine Vetragsstrafe für den Wiederholungsfall auslösen. Daran verdienen die Gegner nun wirklich. Beauftragen Sie für das Löschen einen erfahren Webdesigner, er kostet womöglich nur wenig, weiß aber auch, was er zu tun hat! (Medien löschen, alle Auflösungen löschen, htaccess-Sperren einrichten etc., Ordner schützen)
  4. Machen Sie es Ihrem Abmanhner so schwer wie möglich
    Folgendes können Sie leicht in Frage stellen:
    – ununterbrochene Verwendung des Werks
    – Zeitraum der Verwendung (hier sollten Sie – z.B. bei Verwendung von WordPress auf Datumsordner verzichten! – oder nachträglich umbauen)
    – eigene Verwendung oder Framing (fragen Sie hier am besten auch einen erfahrenen Datenforensiker)
    – Auflösung
    – MFM oder eigene Berechnung?
    und… die Archive.org!

Archive.org: USA sammelt Beweismaterial gegen Sie für Abmahnanwälte

Du machst Deine Webseite und schreibst für eine coole Sache? Früher oder später wirst Du womöglich aus dem Nichts heraus einfach angegriffen. Und dann erfährst Du: Was hättest Du vorher unbedingt tun müssen. Doch womöglich ist es noch nicht zu spät. Vielleicht kann ich Dir hier ein paar Sofortmaßnahmen verraten, um Deine Abmahngegner ins Abseits zu schiesen. Los geht’s:

Wusstest Du eigentlich, dass die Archive.org Deine Webseite bespitzelt und archiviert? Darauf greifen dann gerne auch Abmahnanwälte zurück, um etwas gegen Dich zu beweisen!

Es geht grundsätzlich – und gerade jetzt darum, die Archive.org dazu zu bewegen, Archivierungen Deiner Seite vom Netz zu nehmen.

 

17 LA ISLA - VILLAVICIOSA (Camino de la Costa)

Tschüss LA ISLA. Womöglich merken manchen Abmahner/Innen gar nicht, dass sie die Insel der Vernunft, Werte und Maßstäbe längst verlassen haben. Länsgt nicht jeder Weg ist zielführend.

 

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Beitrag zur Abmahnwelle der Angelika Kohlmeier:

Abmahnung von Frau Angelika Kohlmeier

Abmahnung Angelika Kohlmeier, Illustration

Gedanken für Abmahner und Abgemahnte im Urheberrechtsstreit

Angelika Kohlmeier, Berliner Fotografin, lässt unseren Redakteur mit einem Streitwert von deutlich über 13.000 Euro abmahnen. Vollkommen zu Unrecht, wie ...
27 ÜBER DIE BERGE NACH GONTÁN (Camino del Norte)

Abmahnungen gegen ideeles Engagement. Rote Karte für Angelika Kohlmeier

Rote Karte für Abmahnung der Angelika Kohlmeier Du betreibst eine eigene Webseite und bloggst über Deine Reiseerfahrungen oder eine gute ...

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    Textauszug BURNOUT: Eine Wanderung auf schamlem Grat. Jakobsweg an der Kste Gedanken für Abmahner und Abgemahnte im Urheberrechtsstreit Angelika Kohlmeier, Berliner Fotografin, lässt unseren Redakteur mit einem Streitwert von deutlich über 13.000 Euro abmahnen. Vollkommen zu Unrecht, wie sich zeigt. In diesem Beitag möchten wir nicht nur über Sinn und Unsinn von Abmahnungen in Sachen Urheberrechtsverletzungen diskutieren, sondern vielmehr äusserst praxisnahe Fälle und Lösungsmöglichkeiten diskutieren. Was diese Beitrag im einem Pilgerblog verloren hat? Nun, leider ist es so, dass auch Blogs über Fernwanderwege und der Redakteure nicht von Abmahnungen ausgeschlossen sind und insofern möchten wir hier auch anderen Blogbetreibern wertvolle Anregungen bieten. Fair. Von beiden Seiten betrachtet. Die Abmahnwelle Angelika Kohlmeier ist nur ein exemplarischer Fall, der Blogger bedrohen könnte. Es geht um das Augenmaß Disclaimer: Wir sind keine Anwälte. Unser Kommentar stellt keinerlei Rechtsberatung dar. In unserem Interview mit Rechtsanwalt Robert Tille erörtern wir u.a. die Abmahnung der Angelika Kohlmeier und vernunftbetonte Lösungsansätze -> Tipps für Abmahner oder solche, die sich als Urheber betrogen fühlen Grundsätzlich kann man es verstehen, wenn diejenigen, die in ihren Urheberrechten verletzt werden, in irgendeiner Form reagieren. Denn Künstler leben von ihren Werken und nicht davon, dass diese geklaut werden. Gerade dies ist aber in KEINEM der uns bekannten Fälle geschehen. Insofern kann es für die Abmahnserie der Angelika Kohlmeier jedenfalls unserer Meinung nach schon einmal NULL Verständnis geben. Dass eine Künsterlin auf Namensnennung besteht, ist nachvollziehbar (in unserem Fall ja geschehen) - dies kann man aber anders lösen. Dennoch möchten wir an dieser Stelle auch einmal die Rechte und Belange von Urhebern erörtern. Dies ganz konkret an Hand von äusserst praxisnahen Beispielen: Beispiel: Von Fotografen erstelltes Foto wird unerlaubt kommerziell verwendet (was im Fall der Angelika Kohlmeier NICHT zutreffend war) Nachvollziehbar eine ärgerliche Situation, aber eben auch eine, die extrem häuffig vorkommt. Der Urheber sollten sich bewusst machen, dass ca. 92% aller Urheberrechtsverstöße (Bilderklau und Verwertung) auf Webseiten stattfinden, die man ohnehin nicht juristisch verfolgen kann. (Ukraine, Russland, Weissrussland, Panama, China, Alibaba etc). Hier sollte der Künstler schon zu seinem eigenen Vorteil seine Emotionen zügeln und könnte überlegen, die Situation zu seinen Gunsten zu verwandeln. z.B. könnte er die Verwendung zu eigenen Werbezwecken verwenden. Was man nicht ändern kann, kann wenigstens hilfreich sein, wenn man es geschickt verwertet. Und was, wenn ein deutsches Unternehmen ein Werk ungefragt kommerziell einsetzt? Na dann ist der Fall doch klar: Wer hochgradig (!) gewerblich geklaute Werke einsetzt, tut dies womöglich ganz bewusst (Künstler wird dies eh nicht merken. Und falls ja, kann er sich einen Rechtsstreit mit uns eh nicht leisten. Und falls doch, ist das in der Mischkalkulation für uns günstiger, als...) Im Falle einer solchen kommerziellen Verwendung sind Anwälte mit Abmahnungen womöglich dennoch nur das Mittel zweiter Wahl. Und das Mittel erster Wahl? Das wäre nach unserer Erfahrung nach eine angemessene Vergütung für den Urheber für die freche oder zu mindest kommerzielle unerlaubte Verwendung. Also z.B. eine Nachlizensierung und am Ende eine faire Einigung mit wenig Geld und viel emotionales und rationales Verständnis für beide Parteien. Auch hierzu ein konkretes Beispiel: a) Abmahnungen bringen gerne mal Summen von mehreren Tausend Euro ins Spiel; man darf unterstellen, dass auch hier der Künstler nur Peanuts bekommt. Geld gewinnt der Anwalt. b) Nachlizensierungen mit einem gütlichen Vorschlag, z.B. wenige Hundert Euro. (zuvor datenforensische Beweissicherung). Bei Einigung ist das Win Win für beide Seiten. Ärger = klein. Beiderseitiger Nutzen = hoch. Das Risiko für Gegenschläge und Reputationsverlust ist für den Künstler bleibt gering, weil er mit der Gegnseite redet und sich fair einigt. Der Ärger ist auch für den Verletzer überschaubar. Er kann mit angemessenen Forderungen auch ein emotionales Verständnis für den Urheber entwickeln. Es können Win Win Situationen mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen (Weiterverwendung des Werks, Bennenung, Verlinkung, Neukauf weiterer Werke). Beispiel: Von Fotografen erstelltes Foto wird unerlaubt in einem deutschen Reiseblog verwendet (was im Fall der Angelika Kohlmeier NICHT zutreffend war) Vorsicht vor Gier frisst Hirn. Ja, man kann Urheberrechtsverletzer in D, AT, CH, IT etc. relativ gut verfogen - auch USA, obwohl: Überall gibt es auch viele Fallstricke. Und: Man sollte sich genau überlegen, ob und wie man auf eine Urheberrechtsverletzung reagiert. Hierzu ein paar sehr gute Tipps mit sehr großer Datenforensischer und praxisnahen Erfahrung: Urheberrechtsverletzung kommerziell? (was im Fall der Angelika Kohlmeier NICHT zutreffend war) Hat die Urheberrechtsverletzung eine kommerzielle Komponente? (Firmen-Webseite, oder Webseite, die Einnahmen mit Werbung erzielt)? -> Dann kann man den Verletzer relativ einfach verfolgen (lassen). Doch umso größer ist womöglich auch die Versuchung, hier einfach einmal mit ein paar Mausklicks alles abzugeben und womöglich auch als Verfolger hinterher sein blaues Wunder zu erleben. Tipp: Wenn Webseiten kommerzielle Ziele verfolgen und das Werk unerlaubt hierzu einsetzen, ist ein Schuss vor den Bug womöglich legitim - allein schon um ernst genommen zu werden. Aber auch hier sollte man stets auf Signale hören und vorallem auch niemals finanzielles Aspekten verfallen. Denn die gehen in der Realität selten so auf, wie Bildersuchdienste sie versprechen. Dafür könnte der Schaden, den man sich selbst zufügt, durchaus beträchtlich sein. Wer allerdings besonders frech geklaute Werke einsetzt und sich in Folge uneinsichtig zeigt, der liefert Abmahnern ein Argument für die konsequente Verfolgung der Ansprüche. Der Verfolger ist nicht nur im Recht, sondern hat auch die Moral auf seiner Seite. Urheberrechtsverletzung nicht kommerziell? Dann kann man dem Urheber aus jahrelanger fundierter Erfahrung heraus wohl nur den wirklich gut gemeinten Rat geben, eine solche Sache womöglich nicht juristisch zu Verfolgen. Dokumentieren Sie die Verletzung oder lassen Sie sie datenforenschisch dokumentieren. Wenden Sie sich persönlich an den Verletzter. Machen Sie Ihr Anliegen klar und machen Sie sich klar, was überhaupt sie selbst wollen: Soll ihr Werk von der Webseite verschwinden, oder gerne zu Ihren Gunsten (Namensnennung, Link) weitergezeigt werden? Ein gutes Telefonat ist NACH Dokumention sicher ein guter Rat. Urheberrechtsverletzung durch Verein/ gemeinnützigen Verein oder durch Israelblog, einem Pilgerblog oder einem Outdoorblog/ Natur- und Wanderblog mit großer Reichweite? Dann lassen Sie als Abmahner unbedingt die Finger von einer hirnlosen Abmahnung. Der Schuss könnte und wird mit einiger Wahrscheinlichkeit nach hinten losgehen und am Ende Ihnen selbst einen nicht unerheblichen Schaden zufügen. Sowohl Bildersuchdienste als auch rennomierte Abmahnkanzleien haben womöglich durchaus klare Ethikvorstellungen und - das können Sie als Abmahnwilliger oft auch in Kleingedruckten oder auf Nachfrage eroieren - raten von Angriffe gegen gemeinnützige Vereine und andere schützenswerte Engagements in der Regel glasklar ab. Gehen Sie also felsenfest davon aus: Kein rennomierter Bildersuchdienst möchte sich womöglich leichtfertig Vorwürfen von Antisemitismus, Verfolgung gemeinnütziger Vereine, Verfolgung von Schwulen- und Lesenrechten etc. ausgesetzen, nur weil der Klient/In hier mit Mausklick ein soches Szenario allen Warnungen zum Trotz ein solches Szenario auslösen möchte. Der Rückhalt wird hier auch für den Abmahner womöglich sehr schnell hauchdünn und am Ende er könnte er/sie durchaus auch ganz allein auf weiter Flur stehen. Unser Tipp: Don't do it. Finger weg! Tipp: Sichern Sie Urheberrechtsverletzungen mit Screenprints und greiffen Sie (oder ihr Beauftragter) zum Hörer, oder schreiben Sie sachlich, freundschaftlich. Erst wenn der Urheberrechtsverletzer überhaupt kein Verständnis für eine wohlwollende Lösung zeigt, dann fahren Sie ggf. weitere Geschütze auf. Doch verlieren Sie auch hier nie aus den Augen, um was es wirklich geht: Um ein versehen . Und am Ende um Win Win: Etwas Geld für Sie, und/oder einen Link und/oder gute Berichterstattung für Sie. IHR Ziel sollte nicht das Einkomen des Anwalts sein. Und für den Fall, dass Sie einen provisionsgetrieben Prozess ausgelöst haben, der sie selbst (nur vermeintlich) nichts kostet: Scheuen Sie sie sich nicht davor, diesen Prozess zum richtigen Zeitpunkt auch abzubrechen. Denn sonst ist Ihnen womöglich am Ende nicht mehr zu helfen! (was alles im Fall der Angelika Kohlmeier NICHT zutreffend war, denn: Die Abmahnung war schlichtweg falsch!) Tipps für Abgemahnte oder solche die keinen oder einen Fehler gemacht haben Die Erfahrung zeigt: Wegducken bringt nichts - ausser Schaden! Bildersuchdienste und Anwälte hören selten auf. Mit Weckducken macht man alles womöglich nur viel schlimmer. Es gibt aber durchaus eine ganze Menge, die man tun kann! Sichern Sie Ihre Webseite unter(unbedingt unter datenforensischen Gesichtspunkten) zur späteren Beweisführung (dies kann ein normaler Blogger i.d.R. nicht bewältigen). Löschen des Werkes schützt vor Verfolgung nicht. Vielmehr sollte vor dem Löschen versucht werden, die Einbindung exakt zu dokumentieren (Quellcode etc.) Falle: Falsch gelöschtes Werk provoziert Vertragsstrafe Oftmals löschen Webseitenbetreiber einfach nur den Beitrag. Das Werk selbst verbleibt jedoch weiterhin öffentlich auffindbar (z.B. Wordpress Mediathek) und kann sodann eine Vetragsstrafe für den Wiederholungsfall auslösen. Daran verdienen die Gegner nun wirklich. Beauftragen Sie für das Löschen einen erfahren Webdesigner, er kostet womöglich nur wenig, weiß aber auch, was er zu tun hat! (Medien löschen, alle Auflösungen löschen, htaccess-Sperren einrichten etc., Ordner schützen) Machen Sie es Ihrem Abmanhner so schwer wie möglich Folgendes können Sie leicht in Frage stellen: - ununterbrochene Verwendung des Werks - Zeitraum der Verwendung (hier sollten Sie - z.B. bei Verwendung von Wordpress auf Datumsordner verzichten! - oder nachträglich umbauen) - eigene Verwendung oder Framing (fragen Sie hier am besten auch einen erfahrenen Datenforensiker) - Auflösung - MFM oder eigene Berechnung? und... die Archive.org! Archive.org: USA sammelt Beweismaterial gegen Sie für Abmahnanwälte Du machst Deine Webseite und schreibst für eine coole Sache? Früher oder später wirst Du womöglich aus dem Nichts heraus einfach angegriffen. Und dann erfährst Du: Was hättest Du vorher unbedingt tun müssen. Doch womöglich ist es noch nicht zu spät. Vielleicht kann ich Dir hier ein paar Sofortmaßnahmen verraten, um Deine Abmahngegner ins Abseits zu schiesen. Los geht's: Wusstest Du eigentlich, dass die Archive.org Deine Webseite bespitzelt und archiviert? Darauf greifen dann gerne auch Abmahnanwälte zurück, um etwas gegen Dich zu beweisen! Es geht grundsätzlich - und gerade jetzt darum, die Archive.org dazu zu bewegen, Archivierungen Deiner Seite vom Netz zu nehmen. Das könnte Dich in Sachen Abhamnungen Angelika Kohllmeier auch interessieren: Über die Abmahnung der Angelika Kohlmeier gegen unsen Israel-Trail Redakteur Abmahnwelle Angelika Kohlmeier: Betroffen sind Israel-Webseiten (gemeinnützige Vereine/ Blogs) und Lesben/Schwulen-Webseite Beitrag zur Abmahnwelle der Angelika Kohlmeier: Abmahnung von Frau Angelika Kohlmeier Camino de la Costa/ Jakobsweg an der Kste H1 Inhaltsverzeichnis Gedanken für Abmahner und Abgemahnte im Urheberrechtsstreit Array ( [0] => Tipps für Abmahner oder solche, die sich als Urheber betrogen fühlen [1] => Tipps für Abgemahnte oder solche die keinen oder einen Fehler gemacht haben [2] => Abmahnung von Frau Angelika Kohlmeier ) Inhalt H2 zum Camino de la Costa/ Jakobsweg an der Küste, Küstenweg Array ( [0] => Die Abmahnwelle Angelika Kohlmeier ist nur ein exemplarischer Fall, der Blogger bedrohen könnte. 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    1414
    Fotos zum Camino de la Costa/ Jakobsweg an der Kueste Beitrag Keywords zu diesem Jakobsweg-Beitrag:

    Camino de la Costa, Camino del Norte, Abmahnung, Angelika Kohlmeier, Kohlmeier

    Kuestenweg/ Jakobsweg an der Kueste/ Camino de la Costa Textauszug:

    “Manches muss man an sich abprallen lassen”, sagt der Anwalt im Interview zur Abmahnung der Angelika Kohlmeier

     

    Christian Robert, darf ich Dir eine persönliche Frage stellen? Nicht als Anwalt. Als Freund. Macht es überhaupt Sinn, Menschen zu verfolgen, die dich irgendwo mal eben anpiksen?
    RA Robert Tille Manches muss man an sich abprallen lassen. Wenn man weiß, dass man im Recht ist, muss man es nicht jedem beweisen, der einen „anpikst“. Das ist ja auch eine Art Gelassenheit, die man sich nicht nehmen lassen sollte. Ich kann mein Recht einklagen, muss es aber nicht.
    Mike Frau Kohlmeier fügt uns Schaden zu. Frontmedia könnte sie ja auch verklagen und ich könnte mir gut vorstellen, dass dann auch für die Abmahnende schnell Schluss mit lustig ist (so sagt man doch?). In den USA würden uns 13.000 EUR nicht im Geringsten beeindrucken. Auch wenn der Dollar gerade nicht so stark ist (lacht). Unser Punchback könnte dann aber locker im hohen sechsstelligen Dollarbereich liegen (lacht), weiß die Frau eigentlich, was sie hier tut? Und weiß der Anwalt, was er hier tut? Auch ihn würden wir hier so dermaßen verklagen, dass ihm womöglich der Spaß an Schriftsätzen gegen israel-trail.com schnell vergeht …
    Christian Der Anwalt von Angelika Kohlmeier rudert ja anscheinend bereits zurück. Und der Bildersuchdienst von Angelika Kohlmeier hat sich ja auch schon in einer schriftlichen Stellungnahme – so wie ich das verstehe – ganz ausführlich und eindeutig von den Vorstellungen der eigenen Mandantin distanziert…
    RA Robert Tille Wenn nach der Feststellung der Tatsachen alle sich zurückziehen, außer der Anspruchstellerin selbst, müsste sie es ja irgendwann merken, dass sie in eine Sackgasse galoppiert. Wenn sie dann trotzdem nicht aufhört, sollte man über einen juristischen Schuss vor den Bug nachdenken.

    Mit gesundem Menschenverstand kann man das Verhalten von Angelika Kohlmeier nicht erklären.

     

    Mike Angelika Kohlmeier ist ja anscheinend gegen mehrere sozial und gemeinnützige Blogs vorgegangen. Darunter waren m.E. kleine Blogs, gemeinnütziges Engagement, ein Verein für Schwulen- und Lesbenrechte… Wieso tut man in Deutschland so was?
    Christian Darauf habe ich mit gesundem Menschenverstand keine Erklärung. Meine Frau Conny mutmaßte spontan: „Pure Verzweiflung. Gier frisst Hirn. Kein freier Mensch wendet sich gegen Schwulen- und Lesbenrechte-Blogs. Kein freier Mensch wendet sich gegen einen Wanderblog. Kein freier Mensch tut so etwas, wenn er selbst vom Herzen Künstler ist. Es sei denn sein Herz ist versteinert und verzweifelt und voller Hass“. Und meine Frau hat oft Recht bei Dingen, die ich selbst nicht verstehe.
    RA Robert Tille Ich kann nicht beurteilen, ob es Methode hat, was die Abmahnende da macht. In jedem Fall sollte man sie darauf aufmerksam machen, was sie gerade macht und welchen Anschein das hat. Vielleicht kehrt sie ja doch noch um?

    Klein beigeben ist in der Abmahnsache Angelika Kohlmeier nicht die erste Wahl.

     

    Mike Ich vermute: Andere bezahlen oder haben bezahlt? Seid ihr in Deutschland wirklich so feige?
    RA Robert Tille Ich habe den Eindruck, dass viele Abgemahnte die Chancen und Risiken solcher Rechtsstreitigkeiten nicht einschätzen können. Bevor mancher sich kostenpflichtigen Rechtsrat einholt, wird eine erträglich scheinende Abmahngebühr bezahlt und der Rechtsstreit vermieden.
    Christian Dazu möchte ich gerne auch was sagen. Gerade Blogger/Innen, gemeinnützige Vereine etc. haben Gott sei Dank das Gute im Fokus. Sie sind darauf ausgerichtet, der Gesellschaft etwas Positives zu geben und nicht, sich mit jedem juristischem Mist auseinanderzusetzen. Ich könnte mir vorstellen, sie bezahlen – wenn es denn so sein sollte – einfach, um mit ihrer Agenda weitermachen zu können…
    RA Robert Tille Ja klar, auch das. Zahlen schafft Frieden. Aber ein unguter Nachgeschmack bleibt.

    Antisemitismus wird von mancher Seite womöglich unterstellt. Allerdings ist die Abmahnung von Angelika Kohlmeier wohl eher bilnder Aktionismus

     

    Mike Ich habe gehört, es soll auch Kommentare gegeben haben, die Angelika Kohlmeier als antisemitisch dargestellt haben?
    Christian Finde ich unfair. Bei allem, was geschehen ist: Ich sehe Angelika Kohlmeier als Künstlerin. Und nachdem ich mich auch mit ihr als Gegnerin ein wenig befasst habe, kann ich antisemitischen Motive jedenfalls nicht erkennen. Ich befürchte vielmehr, dass sie einfach die Orientierung und den Fokus auf das Verbindende verloren hat. Als Künstlerin setzt sie sich ja auch – oder zumindest habe ich das auf den ersten Blick so wahrgenommen – für das Gute ein. Menschlich muss man ihr wohl alles Gute wünschen. Juristisch enthalte ich mich da. Ich denke übrigens, auch ein Anwalt sollte durchaus prüfen, auf was er sich einlässt und womöglich nicht einfach den Serienbrief-Button klicken…
    RA Robert Tille In der juristischen Auseinandersetzung geht es zunächst darum, festzustellen, ob es einen Anspruch gibt, dem Grunde und der Höhe nach. Andere Motive werden erst mal nicht hinterfragt. Das spielt eventuell erst dann eine Rolle, wenn es darum geht, sich zu vergleichen.

     

    Krass boshaft? Angelika Kohlmeier scheint wissentlich die falschen anzugreifen

     

    Christian Frage an den Anwalt. Was sollte ein Blog oder ein gemeinnütziger Verein tun, wenn er aus dem Nichts heraus so dermaßen krass boshaft angegriffen wird. Nicht jeder kann sich mal eben einen Anwalt leisten, oder? Ich kenne ja ganz aktuell auch andere Fälle mit kaum noch vorstellbaren Summen…
    RA Robert Tille Selbst wenn man kein Prozesshansel ist, lässt sich der Klageweg manchmal nicht vermeiden. Dann benötigt man professionelle Unterstützung durch einen Anwalt. Der behält auch die Nerven und kann den Mandanten abschirmen. Die Abgemahnten wollen ja auch ihr operatives Geschäft möglichst mit einem freien Kopf weiter betreiben. Um das lästige Klagethema kümmert sich dann der Anwalt. Das hat er gelernt, das ist sein Job.

     

    Die Schadensbilanz der Abmahnwelle von Angelika Kohlmeier ist bemerkenswert

     

    Mike Christian, ich schlage nach wie vor vor, dass Du dem Betreiber der Webseite Deine bisherigen Anwaltskosten schickst (was du bis jetzt glaube ich nicht getan hast) und dass der Betreiber der Webseite dann Frau Kohlmeier verklagen sollte. Und sollte sie dann jemals in die USA einreisen wollen…
    RA Robert Tille (lacht) Eigentlich geht es ganz lapidar um das Verursachungsprinzip. Wer einen Schaden anrichtet muss ihn ersetzen. Das sollte jedem Abmahner bewusst sein.

    Bei Bloggern geht es um die nackte Existenz: Angelika Kohlmeier, scheint bewusst gegen Blogger vorzugehen

     

    Christian Spaß beiseite. Viele von uns engagieren sich irgendwo ehrenamtlich. Sei es in einem Sportverein, in der Feuerwehr, oder eben mit einem sinnvollen Blog im Internet. Ich selbst kann mich über ein Anwaltsschreiben „EUR 13.843,35“ schon auch mal richtig ärgern. Es schockiert mich, weil es bei anderen wunderbaren Menschen auch ganz schnell um die nackte Existenz gehen würde! Dass ich das selbst etwas gelassener sehen darf, ist ein Geschenk, aber natürlich keineswegs selbstverständlich.

    Der liebe Gott hat mir zwei wunderbare Töchter geschenkt, eine wunderbare Frau – meistens jedenfalls (lacht), eine tolle Gesundheit und bisher einfach eine verdammt gute Zeit. Am Lebensweg gibt es halt immer wieder mal Müll am Wegesrand, über den man nur den Kopf schütteln kann. Diese Abmahnung ist ein solcher Müll.

    Ich würde diesen Müll gerne beseitigen, also quasi aufklauben und mitnehmen, sodass andere ihn nicht mehr sehen müssen. Ich möchte nicht, dass andere, die vielleicht nicht meine Ressourcen haben, unter diesem Mist leiden müssen. Ich möchte diesem Abmahntreiben von Angelika Kohlmeier ein Ende setzen. Und mit lieben Telefonaten kam man bei der Dame nicht durch. Ich halte sie – wenn ich das so sagen darf – auch für andere Blogs – für eine echte Gefahr.

    Mike (lacht) Wenn ein Tesla nicht bremst, sieht man die Einzelteile am nächsten Tag in allen Medien. KI kann ja so dumm sein!
    RA Robert Tille Jeder Abmahnende sollte auch die Außenwirkung bedenken, bevor er handelt.
    Mike Frau Kohlmeier scheint ja nicht rechtzeitig gebremst zu haben. (ernst) Im Internet jedenfalls finde ich den absoluten SEO-Totalschaden (Anm. d. Red.: SEO steht für  Suchmaschinenoptimierung und sinngemäß für die gute Plazierung einer Webseite) . Ich nehme da mal gerne mal die Suchmaschine DuckDuckGo, aufgerufen aus den Vereinigten Staaten. Die Suche nach „Angelika Kohlmeier“ liefert:

     

    auf Platz 1

    „Abmahnwelle Angelika Kohlmeier: Betroffen sind Israel …

    [Domain www.israel-trail.com/abmahnung-wegen-offiziellem-pressfoto/ durchsuchen] https://www.israel-trail.com/abmahnung-wegen-offiziellem-pressfoto/

    Die Abmahnwelle “Angelika Kohlmeier” scheint sich gezielt an Vereine und gemeinnützige Vereine mit Israel-Hintergrund, sowie eine Organisation für die Rechte von Lesben und Schwule zu richten. Nicht jeder, der Israel liebt, lässt andere abmahnen

     

    auf Platz 2

    Abmahnung der Frau Angelika Kohlmeier durch die pixel.Law …

    [Domain www.kanzlei.biz/abmahnbarometer/abmahnung-der-frau-angelika-kohlmeier-durch-die-pixel-law-rechtsanwaelte-wegen-einer-vermeintlichen-urheberrechtsverletzung-an-einer-fotografie-19-08-2020/ durchsuchen] https://www.kanzlei.biz/abmahnbarometer/abmahnung-der-frau-angelika-kohlmeier-durch-die-pixel-law-rechtsanwaelte-wegen-einer-vermeintlichen-urheberrechtsverletzung-an-einer-fotografie-19-08-2020/

    Die Abmahnung der Frau Angelika Kohlmeier im Einzelnen. Konkret wird unser Mandant beschuldigt,  (…)

    3 Danach kommen Fotos des betroffenen Politikers, was für diesen ja auch nicht wirklich vorteilhaft scheint.

    4 Danach kommt das LinkedIn-Profil.

    5 Und danach kommt ein Bildband von Frau Kohlmeier mit einer 2-Sterne Bewertung.

    So schlecht kommt ja nicht einmal unser Real Donald Trump in den deutschen Medien weg! (lacht)

    RA Robert Tille Die Wirkung von Handlungen in Sozialen Medien kann enorm sein und nimmt manchmal auch eine ungeahnte Dynamik an. Das hat mit juristischer Auseinandersetzung dann irgendwann nur noch wenig zu tun.

    (…)

    Auszug aus dem Interview mit Rechtsanwalt Robert Tille

    Mehr dazu: https://www.israel-trail.com/abmahnung-angelika-kohlmeier/



    (c) Christian Seebauer